Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
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Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
24 Jan. 2014 20:51 - 17 Feb. 2014 17:03B 2000 Diesel schrieb: @Stephan, rote WErkstattnummer ist kein Problem. Später kriegt der ein H Kennzeichen . ist auch schon länger als 30 Jahre als Womo eingetragen. Die 07er ist so eine Sache. Streng genommen darfst du da noch nicht mal mit tanken fahren, geschweige eine Spazierfahrt. Sondern nur zu Veranstaltungen, Probe und Einstellfahrten.
Beim Kippertreffen in Geilenkirchen brauchen einige Teilnehmer von mir eine Bestätigung, die die dem Straßenverkehrsamt vorlegen müssen incl. Fahrtenbuch. Da ist das H-kennzeichen einfach das zulässigere. Schorsch
Na,
das stimmt so nicht ganz.
Es gibt Bewegungsfahrten, die so ziemlich alles abdecken.
Die Zeiten, wo die Nummer befristet wurde und man jedes Jahr 'Beweise' vorlegen mußte, sind wohl auch vorbei.
Fahrtenbuch ist eh' Plicht, darf aber netterweise nach der Fahrt ausgefüllt werden.
Oder gibt es für LKW andere Vorschriften?
Gruß
Jens
07-er Nummer seit 2006:
Isabella
Morris Minor Tourer
Porsche 911 Targa
Yamaha TR1
Nachtrag:
Habe gerade nochmal nachgeschaut, der Begriff 'Bewegungsfahrt' scheint wirklich nicht mehr
drin zu stehen.
Aber es steht auch nichts drin, wie lang eine Probefahrt ist oder wie viele Leute drinsitzen dürfen
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
24 Jan. 2014 20:55 - 17 Feb. 2014 17:51Daher - H-Kennzeichen
Gruß
Stefan
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
24 Jan. 2014 21:05Bei meiner Km-Leistung ist das bisschen Fahrtenbuchschreiben akzeptabel gegen 3x zusätzlich Steuer+Haftpflicht+Tüv
Schaffe mit meiner Sammlung in guten Jahren ca. 1000 km/a (ja, alle zusammen).
Vielleicht wird's ja jetzt etwas mehr, da mein feuerrotes Spielmobil fertig ist - und das ist nicht die Isa
Gruß
Jens
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
24 Jan. 2014 21:20Im Falle eines wirklich schweren Unfalles mit Personenschaden, wird das aber alles genauestens kontrolliert. Da ist dann die Staatsanwaltschaft mit dabei. Und ob dann deine Erklärung zieht, bleibt die Frage. Der Versicherungsschutz ist gefährdet bzw. die Versicherung kann dich bis zu 10000.oo Euro Regresspflichtig machen und Strafverfahren läuft. Also gerade die 07er ist nicht so ohne. Das nehmen viele zu leicht.
Bei den Lkw ist noch die Frage , dürfen die beladen fahren oder nicht. Das als Probefahrt zu erklären braucht schon Phantasie. Ich bleib dabei, H-kennzeichen ist die bessere aber teuere Alternative. Schorsch
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
25 Jan. 2014 10:09Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
26 Jan. 2014 22:13B 2000 Diesel schrieb: @jensschumi, solange nichts passiert ist sowieso alles paletti. Aber ich habe gestern abend noch mal recherchiert, es ist wirklich so, nur zum tanken darfste nicht fahren. Eine passende Erklärung/Ausrede musst du parat haben.
Im Falle eines wirklich schweren Unfalles mit Personenschaden, wird das aber alles genauestens kontrolliert. Da ist dann die Staatsanwaltschaft mit dabei. Und ob dann deine Erklärung zieht, bleibt die Frage. Der Versicherungsschutz ist gefährdet bzw. die Versicherung kann dich bis zu 10000.oo Euro Regresspflichtig machen und Strafverfahren läuft. Also gerade die 07er ist nicht so ohne. Das nehmen viele zu leicht.
Bei den Lkw ist noch die Frage , dürfen die beladen fahren oder nicht. Das als Probefahrt zu erklären braucht schon Phantasie. Ich bleib dabei, H-kennzeichen ist die bessere aber teuere Alternative. Schorsch
Hallo Schorsch,
Solange man sein rotes Kennzeichen nicht mißbraucht, sollte die Staatsanwaltschaft nichts zum nachweisen finden.
Das Tank-Urteil kenne ich auch - da ist einer nach Tschechien gefahren und hat ausgesagt, daß er nur zu diesem Zweck rübergefahren ist. Hätte mit bei der Aussage im dem Moment vielleicht auch nichts gedacht...
Ich benutze meine 07-er strikt nach Vorschrift: kein Einkaufen, Fahrt zum Arbeitsplatz etc.
Bei Euch mit den LKW ist eine Beladungsfahrt natürlich schwer zu erklären - die zur-Schau-Stellung einer historischen Ladungsfahrt...
Schön auch bei Wohnwagen oder -mobilen mit 07-er.
Zum Clubcamping fahren ok, bitte aber dann neben dem Wagen schlafen :silly:
Gruß
Jens
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
26 Jan. 2014 22:20B 2000 Diesel schrieb: @jensschumi, zudem ich fahre mit meinen Oldies so zwischen 20-30000 km im Jahr, da kann man mit einer 07er nichts machen. Datt fällt auf. Schorsch
Ist klar, dafür isse ja auch nicht gemacht und gedacht.
In Rente werde ich meinen Fuhrpark möglicherweise auf 2 Oldies (je 1x Auto und Moped) reduzieren.
Dazu eine Saison-Schlurre für den Winter und gut ist.
Dann natürlich mit H-Kennzeichen (vielleicht auch die Winter-Schlurre..)
Gruß
Jens
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
27 Jan. 2014 11:16Wie ist es z.B. wenn du an ein 07er einen Wohnwagen (H,normal oder 07) anhängst. Darf man das? Odere ERsatzteile im Kofferraum transportierst, die nicht zu deinem Fahrzeug gehören.
Ich weiss es nicht. Auf jeden Fall, wenn du an einen Stinkstiefel kommst hast du eine Anzeige am Hals.
Wer hat da die Kenntnisse um uns das zu vermitteln. Sollte man mal einen Wissenden zu einer Veranstaltung holen der da die Fragen klärt. Schorsch
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
27 Jan. 2014 11:33über das 07- Kennzeichen gibts so viel zum Nachlesen
Hier nur mal ein kleiner Auszug:
www.benzinleitung.de/07-Kennzeichen.htm
www.oldtimer-markt.de/ratgeber/grundlage...oldtimer-kennzeichen
www.oldtimer.net/service-1/oldtimer-zula...r-kennzeichen-9.html
Das schreibt der ADAC:
Der Traum des Oldtimer-Sammlers ist ein Wechselkennzeichen für mehrere Fahrzeuge! Allerdings gilt das nur mit deutlichen Einschränkungen: Gestattet sind lediglich die Teilnahme an Oldtimer-Veranstaltungen, An- und Abfahrten hierzu sowie Probe- und Überführungsfahrten und Fahrten zum Zwecke der Wartung oder Reparatur (sog. Werkstattfahrten). Der Steuersatz beträgt pauschal wie beim H-Kennzeichen jährlich 191 Euro (Pkw und Lkw) bzw. 46 Euro (Zweirad).
Das 07er-Kennzeichen beruhte bisher auf der 1994 erlassenen 49. Ausnahmeverordnung zur StVZO. Hierin war geregelt, dass die Zuteilung einer 07er-Zulassung im Ermessen der örtlichen Zulassungsbehörde liegt, ebenso wie deren Zustimmung zu den vorgeschlagenen Fahrzeugen. Dabei wurde geprüft, ob die in der Verordnung genannte Voraussetzung „Darstellung des kraftfahrtechnischen Kulturgutes“ ausreichend erfüllt wird.
Die seit 1.3.2007 geltende „neue“ Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert Oldtimer sowohl für das H-Kennzeichen wie auch die 07-Nummer einheitlich als „Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.“ Trotz lautstarker Proteste in der gesamten Oldtimerszene hielt der Gesetzgeber an der Erhöhung der Altersgrenze auf 30 Jahre als Zulassungsvoraussetzung für ein 07er-Kennzeichen fest – früher war eine Altersgrenze von 20 Jahren üblich. Aufgrund der klaren Begriffsdefinition für einen „Oldtimer“, die im Zusammenhang mit der Einführung des H-Kennzeichens festgelegt wurde, war es aus Sicht des Gesetz-gebers erforderlich, diese Begriffsdefinition auch auf das 07er-Kennzeichen anzuwenden. Doch leider hat dies zur Folge, dass so genannte Youngtimer-Fahrzeuge unter 30 Jahren künftig nur noch regulär bzw. mit Saisonkennzeichen zugelassen werden können.
Wer bereits ein 07er-Kennzeichen besitzt und Youngtimer-Fahrzeuge damit bewegt, kann aufatmen. Das Bundesverkehrsministerium teilte mit, dass bereits vergebenen 07er Zulassungen auf einen Halter, egal ob unbefristet oder befristet erteilt, ein Bestandsschutz gewährt wird. Bei einem Halterwechsel muss sich der Käufer individuell bei seiner Zulassungsstelle erkundigen, ob er das Fahrzeug unter 30 Jahren auf sein 07er Kennzeichen eintragen kann. Seit dem 1. März 2007 scheidet eine neue Zulassung als Oldtimer für Fahrzeuge unter 30 Jahren aber definitiv aus.
Die Verwendung von Fahrzeugen mit 07er-Kennzeichen ist grundsätzlich auch international möglich, da die Eintragung der Daten im Fahrzeugschein von der zuständigen amtlichen Behörde (Zulassungsstelle) vorgenommen wird. In manchen Ländern gibt es allerdings vereinzelt vor Ort „Anerkennungsprobleme“.
Übrigens: Im Zuge der Einführung dieses Kennzeichens wurden anfangs auch Exemplare mit „06“ ausgegeben. Diese gelten aber natürlich mit dem entsprechenden Fahrzeugscheinheft ebenfalls als „Oldtimer-Kennzeichen“ und nicht als Händler-Kennzeichen.
Gruß
Joachim
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
27 Jan. 2014 18:06 - 27 Jan. 2014 18:11ich weiß sehr gut, was Du meinst.
Im Dorf ist ein Mensch mit einer angeranzten älteren S-Klasse und 07-er Nummern, deren Hauptaufgabe das Ziehen des Pferdehängers ist.
Da juckt's schon manchmal in der Fingern - solche Leute gefährden das ganze Konzept...
Bzgl. Stinkstiefel:
die gibt's immer und die kann man auch nicht 'einplanen'.
Mein Vater hat neulich eine Parkknolle bekommen, als er auf Hotel-Privatgelände (der meinung des Sherrifs nach) zu nahe am dortigen Wendehammer stand.
Intersessant sind die Fälle, wo sowas vor Gericht gegangen ist und wie dann entschieden wurde, siehe Tanken in CZ...
Gruß
Jens
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
10 Feb. 2014 15:43 - 17 Feb. 2014 17:55Bitte anmelden oder registrieren um das Bild zu sehen.
Andilin:
Aua aua au, da sehe ich schon wieder verbotene Sachen. Laß dich bloß nicht mal erwischen. Das wird teuer. :whistle:
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
10 Feb. 2014 16:11Das ist ein motorisierter Anhänger! Die Lichtleiste hängt hinten dran und wird vom Zugfahrzeug gespeist, rote Nummer ist auch dran, also alles ordnungsgemäß
Naja, vielleicht ein bisschen Grauzone, aber nur ein bisschen... :whistle:
Gruß
Stefan
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
10 Feb. 2014 17:58Und zum Thema 07er Kennzeichen sei gesagt... Es gibt sie nicht mehr. Die alten 07er haben Bestandsschutz aber neue werden nicht mehr ausgegeben.
Schorsch deine Frage mit Ersatzteilen die ich transportiere ist ganz einfach zu klären.
Sind Transporter und Ladegut meins und ich habe nicht vor es abzugeben ist dies kein Transport sondern ein Mitführen. Transporte sind verboten, Mitführen hingegen nicht.
Auf deutsch: Ich habe einen LKW mit 07er Kennzeichen und auf der Ladefläche einen Oldie-Trecker. Ich fahre zu einem Treffen, führe den Trecker dort vor und fahre mit dem Trecker auf der Ladefläche wieder heim. Alles ist gut...
Was ich mit einem 07er Fahrzeug nicht darf, ist einen Anhänger ziehen. Es sei denn , der Anhänger läuft auch auf 07er Nummer und das Ganze bildet so eine historische Einheit.
Ölfingergruß
Stephan
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
10 Feb. 2014 18:08Das ist mir neu...Ist das bei euch so oder anders gefragt: Ist das nicht Ländersache?
Ich weiß das es unterschiede gibt.
Gruß
Joachim
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
10 Feb. 2014 18:14Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
10 Feb. 2014 19:40 - 10 Feb. 2014 19:47Schwedenhansa schrieb: Aber man darf doch schleppen... Und schleppen darf man ein betriebsunfähiges Fahrzeug bis zur nächsten zumutbaren Werkstatt oder zum Abwracker... Und LKW-Elektrik macht nicht jeder...
Bei dem Spruch wird der Ordnungshüter hämisch lächeln und Dir den Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen erklären - nachdem er Dir für's (wahrscheinlich unkorrekte) Schleppen eine fette Knolle bereitet hat.
Also: Abschleppen ok, aber nur bei (wirklich) fahruntauglichem Gerät und auch ohne Zulassung.
Könnte höchstens sein, daß die grün/blauen noch meinen, dies sei nur Entfernung des Hindernisses aus dem Straßenverkehr erlaubt...
Schwedenhansa schrieb:
Und zum Thema 07er Kennzeichen sei gesagt... Es gibt sie nicht mehr. Die alten 07er haben Bestandsschutz aber neue werden nicht mehr ausgegeben.
Wo hast'n den Quatsch gelesen?
Schwedenhansa schrieb:
Auf deutsch: Ich habe einen LKW mit 07er Kennzeichen und auf der Ladefläche einen Oldie-Trecker. Ich fahre zu einem Treffen, führe den Trecker dort vor und fahre mit dem Trecker auf der Ladefläche wieder heim. Alles ist gut...
Nur wenn Du den LKW *mit* Trecker dort vorführst.
Ansonsten hast Du den LKW als reines Transportmittel 'mißbraucht'.
Gruß
Jens
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
10 Feb. 2014 20:00 - 10 Feb. 2014 20:05Immer vorsichtig damit sein.
Guckst du hier:
www.lvw-thueringen.de/Abschleppen.pdf
Gruß
Andi
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
10 Feb. 2014 20:04Das müsste doch nach meinem Verständnis alles korrekt sein. Schorsch
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- stephan
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Re: Verkehrsrecht, hier: Restaurierung B 4500 Diesel
10 Feb. 2014 20:16was n wirrwar ... drum lass ich alles schwarz mit h zu ... da kann keiner meckern .. kost n paar euronen im jahr ... aber billig is unser hobby eh net !
stephan
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