Ehrenkodex

Der nachstehende Ehrenkodex soll das Verhalten im Verein nachvollziehbar machen. Er will das Vertrauen der Mitglieder fördern und, da wo es notwendig ist, zurückgewinnen.

Der Kodex ergänzt die Satzungen der Carl F.W. Borgward IG e.V.

  1. Die Carl-F.-W. Borgward IG e.V. gehört seinen Mitgliedern. Der Vorstand und Beirat verpflichten sich, die Interessen der Mitglieder stets aktiv zu vertreten.
  2. Der Name Borgward hat in der Oldtimerszene einen hervorragenden Ruf. Vorstand und Beirat richten ihr ganzes Handeln danach aus, diesen guten Ruf zu erhalten und weiter auszubauen.
  3. Der Vorstand und Beirat stellt die aktive Betreuung der Mitglieder und die Gewinnung von Neumitgliedern in den Mittelpunkt seiner Arbeit.
  4. Jedes Vorstands- und Beiratsmitglied ist ausschließlich dem Interesse der Carl-F.W. Borgward IG  e.V. verpflichtet und darf bei seinen Entscheidungen weder persönliche wirtschaftliche Interessen verfolgen noch Geschäftschancen für sich nutzen. (z.B. Handeln mit dem Verein angebotenen Autos, Ersatzteile, Bücher, Zeitschriften, Werbematerialen und sonstiges).
  5. Alle dem Verein angebotenen Waren sind den Vereinsmitgliedern im Rhombus und/oder in den Newslettern anzubieten.
  6. Der Vorstand und Beirat führt eine offene Vereinspolitik. Dies bedeutet, dass jedes  Vorstands- und Beiratsmitglied den vollständigen Einblick in alle Vorstands- und Beiratstätigkeiten erhält durch Mails, Briefe, Einblicke in Archive und Ähnliches. Die Vorstands- und Beiratsmitglieder verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen nicht an Dritte weiter zu geben.
  7. Alle Vorstands- und Beiratsmitglieder gewähren eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit und üben ihre Tätigkeit sorgfältig und gewissenhaft aus.
  8. Bei Ausscheiden aus Vorstand oder Beirat verpflichtet sich das Mitglied, alle hiermit in Zusammenhang stehenden – auch persönlichen – Ämter und Funktionen niederzulegen. Der Vorstand wird ermächtigt, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Alle mit dem betreffenden Amt oder der Funktion in Zusammenhang stehenden Unterlagen sind der Carl-F.W.Borgward IG e.V. unverzüglich zu übergeben.
  9. Der Vorstand und Beirat soll bei Bedarf auf der Mitgliederversammlung über die Anpassung des Ehrenkodex berichten.
März 2024
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