Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
- Hartmut_STA
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Re: Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
09 Juni 2021 11:09Von Verboten für Oldtimer habe ich nichts gelesen. Ich erzähle mal in die Runde, ich habe da keine Lust zu, mich damit zu befassen. Wie sagt der Kölner? Et kütt wie et kütt. Die Mehrheit/innen will das so und dann ist er/es/sie eben so.
Wir haben doch heute schon Einschränkungen. Wenn ich die Kesselbergstraße zwischen Kochelsee und Walchensee sehe, eine beliebte Strecke wo schlimme Motorradunfälle an der Tagesordnung waren, sind. Da habe ich nichts gegen, wenn da eine Behörde Massnahmen ergreift.
Tempo 130 auf Autobahn. Keine Sorge, ich sage dazu nichts. Aber wieviel % der Autobahn sind bereits von irgendeiner Behörde Geschwindigkeits- beschränkt. Daher kann ich nicht erkennen, dass es konkret um Oldtimer gehen würde.
Gruß
Hartmut_STA
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- Gu61H
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Re: Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
14 Juni 2021 22:37 - 14 Juni 2021 22:39Sehr geehrte ADAC Korporativclubs und Clubfreunde,sehr geehrte Klassik-Beauftragte der ADAC Regionalclubs,liebe Oldtimer-Freunde, liebe Oldtimer- und Youngtimer-Clubs, in der ADAC Zentrale, den Regionalclubs, den knapp 1.800 Ortsclubs sowie den 1.100 Einzelclubs in den rund 70 Korporativclubs laufen seit Anfang der Woche zahlreiche Anfragen von Oldtimer- und Motorrad-Freunden auf, die sich auf §6 Absatz 4 StVG (jüngst im Parlament verabschiedet) beziehen. Die Sorgen sind diffus, laufen aber insgesamt auf einen Kern hinaus: Es wird befürchtet, dass auf Grundlage der Neufassung Sperrungen und Fahrverbote für Oldtimer und Motorräder aus Gründen des Lärmschutzes oder der Luftreinhaltung erlassen werden könnten, oder bestimmte Fahrzeuge insgesamt aus dem Verkehr gezogen werden könnten. Die Unruhe wird zusätzlich genährt durch eine offene Petition zu diesem Thema, durch Artikel in Branchenzeitschriften und soziale Medien.Nach intensiver Prüfung zusammen mit den Fachleuten der Juristischen Zentrale und dem ADAC Büro Berlin können wir diese Sorge nicht teilen, wir sehen keine Verschärfung durch die neue Formulierung. „Nach eingehender Prüfung können wir die Argumentation der Petition und die dargestellten Auswirkungen des neuen §6 Absatz 4 StVG auf Oldtimer und andere Fahrzeuge nicht nachvollziehen. Hier werden ein Bestandsschutz im rein zulassungsrechtlichen Sinn und der im Verhaltensrecht durch die Petenten vermischt. Es geht ja nicht um die Frage, OB ein Fahrzeug weitergenutzt werden kann, sondern vielmehr um das WIE und mögliche Einschränkungen bei der Nutzung. Ziel der Neufassung des §6 StVG war, die bestehenden Rechtsgrundlagen neu zusammenzufassen und besser verständlich darzustellen. Dem trägt auch Absatz 4 des § 6 Rechnung. Eine Verschärfung der bisher schon möglichen Regelungen können wir dem nicht entnehmen.
Fazit: Es kommt aus Sicht des ADAC zu keiner Verschärfung.“
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- Borg Wardner
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Re: Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
15 Juni 2021 09:19Gruß
BW
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Re: Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
15 Juni 2021 09:49dass kann ja alles Möglich sein, dass uns hier einer vor den Karren spannen will.
Wobei die Motorrad- Fraktion ja auch gespalten ist. Es gibt die, die das Motorradfahren genießen möchten und vernünftig fahren
und andere, die auf dem Trip sind, Schneller, Lauter und das mit hohem Risiko.
Natürlich machen die letzteren den jenigen die vernünftig fahren alles kaputt.
Schaue ich mir aber das Programm von einigen Parteien an, dann ist es um unser Hobby nicht gut bestellt und ich könnte mir
sehr gut vorstellen, dass da noch einiges auf uns zukommen wird. Möchte aber nicht politisch werden.
Gruß
Joachim
Webmaster und Moderator des Forums
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- Hartmut_STA
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Re: Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
15 Juni 2021 10:41Gruß
Hartmut_STA
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Re: Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
15 Juni 2021 11:49die Frage ist doch immer auch, ob und wann es sich lohnt, schlafende Hunde zu wecken. Sicherlich sollten wir selbstbewusst(er) auftreten und faktenbasiert(er) argumentieren, die Ökobilanz und der kulturelle Wert unserer Bemühungen sprechen für uns und unsere Bemühungen. Aber mit Aufgeregtheit ohne tiefere Kenntnis der juristischen Zusammenhänge tun wir uns keinen Gefallen, finde ich. Der Fall ist für mich ein Beleg dafür, dass wir endlich eine stärkere Interessenvertretung für die gesamte Szene brauchen, nicht nur für die Clubs. Aber diese Lobby wird es nicht gratis geben.
Grüße,
Christian
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- Miss Daisy
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Re: Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
15 Juni 2021 11:57Zitat: "Der Markt für echte Classic Cars umfasst laut den Autoren der Studie rund 2,2 Millionen Fahrzeuge. Diese Oldtimer ab 30 Jahren und die in der Freizeit genutzten Youngtimer ab 20 Jahren stehen in Summe für ein Marktvolumen von etwa 10 Milliarden Euro."
Quelle: Classic Cars, ein Milliarden-Markt im Wandel - VDA
Mal nüchtern betrachtet: Der Staat würde Millionen womöglich 1 Milliarde an Steuern verlieren wenn unsere Schätze nicht mehr oder weniger fahren dürften. Darüber hinaus würde der Staat Vermögen vernichten sowie erneut "Erb-Steuer" verlieren.
Aus diesem Grund sehe ich das Thema ziemlich gelassen.
Mit freundlichen Oldtimergrüßen aus Bayern von Miss Daisy
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- Borg Wardner
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Re: Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
16 Juni 2021 13:10Gruß
BW
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- Hartmut_STA
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Re: Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
16 Juni 2021 16:41So! Exakt so wie der ADAC es schildert, habe ich es auch empfunden.
Gruß
BW
und genau das, was der ADAC zitiert wurde, habe ich ja vorher geschrieben, mein letzter Satz im Beitrag, ich habe in dem Gesetz nichts von Einschränkungen für Oldtimer entdecken können. Deine Ausführungen, auf den Punkt gebracht, genau so ist es. Mag aber keiner gern hören, dass man sich manipulieren lässt. Ist aber nicht so schlimm. Schlimm wird es, wenn alte Menschen so weit manipuliert werden, dass sie Ihr ganzes Geld vom Konto holen und es Gangstern in die Hand geben.
Gruß
Hartmut_STA
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Re: Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
16 Juni 2021 17:28Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Borg Wardner
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- der Flexer
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Re: Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
17 Juni 2021 08:54sorry, Hartmut, da habe ICH wohl Dich nicht richtig verstanden. Hiermit nehme ich diesen Kommentar an Dich zurück. Löschen geht ja leider nicht.
Gruß
BW
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- kunhsmidt
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Re: Viertes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes
20 Aug. 2022 00:32Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
